Durch eine fragwürdige Volksabstimmung wurde 1952 der Zusammenschluss der Länder Baden, Hohenzollern und Württemberg zum Bundesland Baden-Württemberg erzwungen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1956, dass der Zusammenschluss nicht rechtens war, da die Badener nicht selbst entscheiden durften, ob sie den Zusammenschluss wollten: „Der Wille der badischen Bevölkerung ist durch die Besonderheit der politisch-geschichtlichen Entwicklung überspielt worden“, die Badener müssen deshalb noch einmal alleine darüber abstimmen.

Diese Abstimmung wurde von der Politik bis 1970 verschleppt, schließlich stimmten die Badner aber mit einer großen Mehrheit für einen Verbleib im neuen Bundesland, damit war der Zusammenschluss rechtlich besiegelt.

Anlässlich des 50. Jahrestages haben die Badischen Nachrichten (BNN) in ihrer Ausgabe am 29.5.2020 einige Beiträge gebracht und diese auch ins Internet gestellt, u. a. auch ein Interview mit unserem Vorsitzenden Herrn Prof. Robert Mürb, s. u. Links.

Interview mit Prof. Robert Mürb
Baden wurde ausgetrickst und dann eingebremst
Grundgesetz lässt Länderfusion zu - mit hohen Hür-den
Bühl war Hochburg der Badener